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Wichtige Informationen zur aktuellen Corona-Lage
Letzte Info am 13.04.2021 (Informationen zum Schnelltest an der Schule)
Hier finden Sie die Informationen des Kultusministeriums zur Corona-Schnelltestung. Nach massiven Elternprotesten wird in der Grundschule
nur die Selbsttestung als Eigenanwendung an die Personensorgeberechtigten bzw. Kinder verteilt. Der Test ist jeweils montags und mittwochs vor Unterrichtsbeginn zu Hause durchzuführen und mit dem
ausgeteilten Formblatt zu bestätigen. Dies gilt auch für die Notbetreuung.
OHNE DIESE BESTÄTIGUNG BESTEHT EIN ZUTRITTSVERBOT
In der Sekundarstufe müssen wir in der Schule die Selbsttests durchführen (vgl. Handreichung
der Teststrategie - Punkt 3). Dazu muss Ihr Kind einmalig die Einwilligung zum Selbsttest mitbringen. Ansonsten gilt auch hier ein Zutrittsverbot.
Zu Ihrer Information haben wir die entsprechenden Dokumente hier verlinkt.
Sollten Sie aktuell keinen funktionsfähigen Drucker haben, dann senden Sie das Formular über die schulische E-Mail-Adresse ihres Kindes an corona@tausschule-backnang.de. Wir drucken es für Ihr Kind aus. Bitte geben Sie dann das unterschriebene Formular am Folgetag Ihrem Kind mit.
"Das Kultusministerium hat die Schulen am 1. April über den Schulbetrieb nach den Osterferien informiert. In der Woche vom 12. bis zum 16. April findet kein Präsenz- sondern nur Fernunterricht statt. Ab dem 19. April sollen die Schulen in den Wechselbetrieb übergehen." Weiterlesen
"Nach den Osterferien wird die Teststrategie des Landes für Schulen, Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege deutlich erweitert. Zusätzlich zu den bislang etablierten Strukturen stehen ab dem 12. April 2021 anlasslose Schnelltestmöglichkeiten zur Eigenanwendung für Beschäftigte an den genannten Einrichtungen sowie für Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. Ab dem 19. April gilt eine indirekte Testpflicht. ..." Weiterlesen
zum Zeitungsartikel der BKZ